Softwareunterstützung: Einleitung

Nach AREI müssen Installateure bei den zuständigen Kontrollorganisationen (z.B. AIB Vincotte) Dokumente und Bescheinigungen zur überprüfung elektrischer Niederspannungsanlagen einreichen. Dabei kann es sich beispielsweise um Stromverbrauchsschemata, Pläne und Berechnungsprotokolle nach den allgemeinen Richtlinien für technische Anlagen handeln.

Zurzeit wird eine neue Richtlinie erwartet, die den Installateur verpflichtet, für alle gewerblichen Anlagen (d.h. industrielle und kommerzielle Anlagen) der Kontrollorganisation neben den Plänen und Schemata auch die vollständigen Berechnungen gemäß den allgemeinen Richtlinien für technische Anlagen vorzulegen.

Die überprüfung erstreckt sich auf folgende Punkte:

  1. Spannungsabfall im Betrieb
  2. Spannungsabfall beim Einschalten
  3. Wärmebilanz der Komponenten
  4. Dynamische Beanspruchung der Leitungen
  5. Maximale Kurzschlussströme
  6. Minimale Kurzschlussströme
  7. Schutz gegen indirektes Berühren
  8. Querschnitt von Schutz- und Neutralleiter PE (N)
  9. Selektivität
  10. Artikel 251.08.b -IT-NET
  11. Auslegung der Sammelschienenquerschnitte

Der Installateur kann die Nachweise erbringen, indem er:

  • auf Tabellen verweist;
  • manuelle Berechnungen durchführt;
  • eine Kalkulationssoftware verwendet.

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